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Qingdao
(Tsingtao)



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Qingdao
(TAO)
Fluggesellschaft


Kurzbeschreibung
Qingdao ist eine verhältnismäßig junge Stadt.
Bis 1897 gab es auf dem Gebiet des heutigen Qingdao keine nennenswerte Ansiedlung, 1897 zwang das Deutsche Kaiserreich das Chinesische Kaiserreich, rund 552 qkm in der Bucht von Kiautschou auf 99 Jahre an das Deutsche Reich zu verpachten.
Unter dem Namen "Deutschen Schutzgebiets Kiautschou" wurde es eine Kolonie, allerdings befand sich die namensgebende Stadt Kiautschou außerhalb des Pachtgebiets.
Die deutsche Kolonialverwaltung erbaute in kurzer Zeit eine neue Stadt als Verwaltungssitz unter dem Namen Tsingtau. Die Stadt bestand aus zwei Teilen, einem europäischen Teil in wilhelminischer Architektur, in dem deutsches Recht galt und eine Siedlung für die chinesischen Bewohner, in der ein besonderes Kolonialrecht galt.
Die Deutschen errichteten eine typische Stadt aus der Zeit des Kaiserreichs, u. a. mit Regierungsgebäuden, einer evangelischen Kirche, einem Bahnhof, einer Universität, diversen Schulen, einer Werft, einem Hafen mit Pier und einer Brauerei.
Nach dem ersten Weltkrieg wurde Qingdao zuerst japanisch, später kam es wieder zu China.
Heute ist Qingdao eine wachsende chinesische Millionenstadt, die stolz auf ihr ungewöhnliches deutsches Erbe verweist. Die wahrscheinlich erfolgreichste deutsche Grünung ist bis heute die Brauerei, die wohl bekannteste Brauerei Chinas, die immer noch nach dem Deutschen Reinheitsgebot braut.

Code
TAO

Staat
China

Fluglinie
Capital Airlines

Flughafen
Qingdao Liuting International Airport
Der Flughafen verfügt über ein Terminal. Er liegt 31 km nördlich der Stadt.
2019 soll er durch den neuen, 39 km entfernten Qingdao Jiaodong International Airport ersetzt werden.

öffentlicher Nahverkehr
Der Flughafen ist mit Taxis und drei Flughafen-Buslinien zu erreichen. Er soll an die Linie 7 der neuen U-Bahn von Qingdao angeschlossen werden.

Einreisevorschriften
Deutsche Staatsangehörige, die über die Flughäfen Changcha, Chengdu, Chongqing, Dalian, Guangzhou Baiyun, Guilin, Harbin, Kunming, Qingdao, Shenyang, Wuhan, Xi'an oder Xiamen als Transit in die VR China einreisen und innerhalb von 72 Stunden in ein Drittland weiterfliegen, können sich visumfrei am Einreiseort und - nur dort - aufhalten.
Achtung: Eine Weiterreise mit einem Anschlussflug innerhalb Chinas (z.B. Einreise in Chongqing mit 144h-Transit und Weiterreise über Peking in ein Drittland) ist deshalb nicht möglich.
Achtung: Ein Transitaufenthalt auf einem anderen chinesischen Flughafen ist nicht zulässig und gilt als illegale Einreise.
Voraussetzung ist, dass der/die Reisende
1) im Besitz eines fest gebuchten Flug-Tickets für den direkten Weiterflug in ein Drittland bzw. Hongkong, Macao oder Taiwan innerhalb von 72 Stunden ist. Falls für das Drittland Visumspflicht besteht, ist auch ein entsprechendes Visum nachzuweisen.
2) unmittelbar aus dem Ausland ein- und dorthin wieder ausreist. Ein Transitaufenthalt auf einem anderen chinesischen Flughafen ist nicht zulässig und gilt als illegale Einreise.
Der/die Reisende darf das jeweilige Verwaltungsgebiet nicht verlassen. Sollte er/sie aufgrund von höherer Gewalt gezwungen sein, das Verwaltungsgebiet zu verlassen oder sich länger als 72 Stunden aufzuhalten, ist beim Amt für Öffentliche Sicherheit ein Visum zu beantragen.
Die Entscheidung über den visumfreien Transitaufenthalt wird bei der Einreise getroffen. Selbst wenn alle oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind, kann es zu einer Zurückweisung an der Grenze kommen. Dies ist in jüngster Zeit in einigen wenigen Fällen passiert. Die chinesischen Behörden haben in keinem der Fälle, die dem Auswärtigen Amt bekannt sind, eine Begründung für die Zurückweisung mitgeteilt.
Auch für den 72-stündigen visafreien Transitaufenthalt gilt, dass der/die Reisende sich innerhalb von 24 Stunden bei der nächsten Polizeistation registrieren muss; bei Unterkunft in einem Hotel übernimmt dieses die Anmeldung.
Auch für Transitreisende gelten die regulären Zollvorschriften.
(Einreisvorschriften für deutsche Staatsbürger, Quelle: Auswärtiges Amt)

besondere strafrechtliche Vorschriften
Die Einfuhr oder der Besitz schon relativ geringer Mengen von Drogen kann zu hohen Freiheitsstrafen oder sogar zur Todesstrafe führen. Mit Wirkung vom 01.01.2014 wird auch Khat als Droge qualifiziert; die Einfuhr nach China ist verboten, der Besitz unter Strafe gestellt. Reisende werden deshalb vor der Mitnahme von Gegenständen unbekannten Inhalts für Dritte dringend gewarnt.
Seit 1. März 2006 erlaubt das "Gesetz über Strafen für Vergehen gegen die öffentliche Ordnung" den Polizeidienststellen, bei 238 Tatbeständen wie Störung der öffentlichen Ordnung, sittenwidrigem Verhalten, Prostitution (strafbar sind sowohl Prostituierte wie auch Freier), Drogenkonsum, illegaler Aufenthalt usw. nicht nur Bußgelder bis zu 5.000,- RMB, sondern ohne richterliches Urteil auch bis 15 Tage Arrest anzuordnen. Das Gesetz wird auch gegen Ausländer angewandt.
Fotografieren ist mit Ausnahmen wie z. B. militärischen Objekten abgesehen nicht beschränkt. Bei Aufnahmen von Personen sollte erst um Erlaubnis gefragt werden.
Die Nutzung von VPN-Diensten zur Umgehung der staatlichen Internetzensur in China ist seit Inkrafttreten des neuen Cybersicherheitsgesetztes 2017 verboten. Eine dauerhafte Sperrung der kommerziellen, auch nicht-chinesischen VPN-Anbieter zur Umgehung der Zensur ist bisher nicht erfolgt. Ein konkretes Datum, zu dem eine solche Sperre in Kraft treten soll, ist bisher nicht kommuniziert worden.
(Quelle: Auswärtiges Amt)

Währung
Yuan, auch Renminbi genannt
Stand 12.03.18: 1 € = 7,93 Yuan Renminbi

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Zeitzone
GMT + 8 (7 Stunden vor Frankfurt MEZ)

Sprache
Standardchinesisch bzw. Mandarin sowie zahlreiche lokale Sprachen und Dialekte; Englisch ist nicht weit verbreitet, Beschriftungen oftmals nur mit chinesischen Schriftzeichen

medizinische Hinweise
- Keine Impfung vorgeschrieben.
- Malariagefahr auf dem tiefergelegenen flachen Land, jedoch nicht in Peking selbst.
- Außerhalb der Zentren finden sich zahlreiche Krankheiten, bis hin zur Pest. In Peking kommen diese Krankheiten selbst nicht vor.
- Landesweit und vor allem in Zentralchina besteht ein erhöhtes Risiko für Durchfallerkrankungen (u.a. auch Cholera). Häufige Infektionsquelle sind rohe Meeresfrüchte. Vor dem Verzehr und Kauf von Lebensmitteln aus billigen Straßenrestaurants und von Märkten wird gewarnt.

Einwohner
Ca. 9.000.000 Einwohner wohnen in der Region.

internationale Vorwahl
von Europa: ++86 (die lokale Vorwahl von Chengdu ist 28)
nach Deutschland, Österreich und Schweiz: 00+49, 00+43 und 00+41
von Qingdao nach Australien: 00+61

Internet Landescode
.cn

Nationaler Feiertag
1. Oktober

Deutsche Botschaft
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
17, Dongzhimenwai Dajie, Chaoyang District, 100600 Beijing
Tel.: +86 (0)10-6532 2161, Fax: +86 (0)10-6532 5336

Chinesische Botschaft
Botschaft der Volksrepublik China
Märkisches Ufer 54, 10179 Berlin, Tel.: 030-27 58 29 22, Fax: 030-27 58 82 21
Ferner eine Außenstelle in Bonn, Generalkonsulate in Hamburg und München

Links
Fremdenverkehrsamt der Volksrepublik China

Routing by Great Circle Mapper
(Maps generated by the Great Circle Mapper - copyright © Karl L. Swartz).


LHR = London; TAO = Qingdao; MEL = Melbourne, SYD = Sydney


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